Umsatzsteuerpflicht medizinischer Callcenter
Callcenter
Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit der telefonischen Fernberatung an. Callcenter geben u.a. Auskünfte über Krankheitsprävention, Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten, geeignete Arzneimittel oder beantworten Fragen zu den Themen Reise- und Tropenmedizin.
Keine Steuerbefreiung
Offen war bisher die Frage, ob solche Callcenter in die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wäre dies nur dann der Fall, „wenn es sich im Einzelfall um ein medizinisch veranlasstes Therapieangebot im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal handelt“ (Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein v. 14.6.2013 Kurzinfo USt 4/2013). In allen sonstigen Fällen sind Leistungen der Callcenter umsatzsteuerpflichtig.
Stand: 12. August 2013
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