Steuernews für Ärzte

Körperschaftsteuerpflicht eines ausgegliederten Krankenhauslabors

Illustration

Sachverhalt

Ein Krankenhausträger hatte eine GmbH gegründet, die für die eigenen Krankenhäuser Laborleistungen erbrachte. Die Finanzverwaltung erkannte die Gemeinnützigkeit der GmbH nicht an und unterwarf sie der Körperschaftsteuerpflicht.

Urteil Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof gab der Finanzverwaltung Recht. Begründung des BFH: Nicht die GmbH, sondern die Krankenhäuser des gemeinnützigen Krankenhausträgers erbringen die körperschaftsteuerfreien Leistungen gegenüber den Patienten. Die streitgegenständliche GmbH aber würde mit ihren Laborleistungen lediglich die Krankenhäuser bei deren Hilfeleistungen unterstützen (Urt. v. 06.02.2013, I R 59/11). Daher sei die Gemeinnützigkeit zu verneinen.

Stand: 29. November 2013

Bild: kasto - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.