Als „Jahressteuergesetz light“ haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU
und FDP Ende Februar einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Drucks. 17/12375) in den Bundestag eingebracht. Wesentlicher Teil des
Gesetzes ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden Amtshilfe sowie die Förderung von Elektrofahrzeugen.
Außerdem soll der Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge ab 2014 neu
geregelt werden.
Steuervereinfachungsgesetz 2013
Parallel hierzu hat der Bundesrat einen Entwurf für ein
Steuervereinfachungsgesetz 2013 auf den Weg gebracht (BR-Drucks. 684/12).
Geplant sind u.a. eine Deckelung der Steuerfreiheit für
Betreuungsleistungen (Kindergartenzuschuss) des Arbeitgebers auf 2/3 der
Aufwendungen, maximal 4.000 €.
Außerdem soll eine Pauschale für das Arbeitszimmer in Höhe von 100 €
monatlich eingeführt werden. Diese soll auch gelten, wenn das
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Betätigung bildet.
Stand: 11. März 2013
Bild: gena96 - Fotolia.com
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