Bundesrat drängt zur Bekämpfung des internationalen
Steuerwettbewerbs
Grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen
Nach Schätzungen der Europäischen Union (Entschließungsantrag des
Europäischen Parlaments vom 04.12.2013) sollen den EU-Staaten etwa 1
Bio. € im Jahr an Steuereinnahmen durch Steuerflucht und Steuerumgehung
verloren gehen. Hauptursachen dafür sind gemäß Entschließung des
Bundesrates (Drucks. 205/14) die doppelte Nichtbesteuerung von
Einkünften („weiße Einkünfte“) bzw. der doppelte Betriebsausgabenabzug
(„double dip“). Der Bundesrat fordert zeitnah die Schaffung nationaler
Regelungen.
Bereits 2011 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag über
eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
(GKKB)“ präsentiert. Ziel ist die Einführung gemeinsamer Regeln für die
Körperschaftsteuer, um so dem Steuerwettlauf nach unten und dem
Steuerdumping entgegenzutreten. Namentlich erwähnt der Bundesrat in
seiner Entschließung die sogenannten „Patentboxen“.
Anzeige- und Registrierungspflichten
Für internationale Steuergestaltungen soll eine europaweite Anzeige-
und Registrierungspflicht eingeführt werden. Als Vorlage hierzu dient
die bereits bestehende Registrierungspflicht in Großbritannien. Nach
derzeit geltendem Recht (§ 138 Abs. 2 der Abgabenordnung) ist die
Gründung und/oder der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im
Ausland oder der Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Personen- und
Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten relevanten Beteiligungsgrenze
meldepflichtig.
Stand: 27. Juli 2014
Bild: Minerva Studio- Fotolia.com
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