Während ein Einspruch gegen einen Steuerverwaltungsakt über das Elster-Onlineportal elektronisch eingelegt werden kann, ist die Erhebung einer Klage über diesen Weg unzulässig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 26.4.2017, K 2792/14 E).
Der Fall
Ein Steuerpflichtiger beantragte über das Elster-Portal Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, das Finanzamt hätte ihn nicht auf die Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur hingewiesen. Klagen an ein Finanzgericht erfordern jedoch der Schriftform. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift des Klägers erforderlich ist. Das Elster-Portal verwendet zur Identifizierung lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat. Dieses ist nicht gleichzusetzen mit einer, die eigene Unterschrift ersetzenden, qualifizierten Signatur. Daher war die Klage unzulässig.
Fazit
Einfache E-Mails reichen für Klagen an ein Finanzgericht nicht aus. Die für eine Klage erforderliche Schriftform erfüllt der Kläger nur durch herkömmlichen Brief, Telefax oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Stand: 27. Juli 2017
Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com
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