Zum Jahresende 2013 sind im Regelfall die Steuerbescheide für 2011 bzw.
2012 bekannt gegeben worden. Eine Großzahl der von den Finanzverwaltungen
erstellten Steuerbescheide ist bekanntlich fehlerhaft. Der Bund der
Steuerzahler hat in seiner Ratgeber-Reihe ein Prüfraster zur Prüfung von
Einkommensteuerbescheiden veröffentlicht (Ratgeber-Reihe Nr. 61, www.steuerzahler.de).
Rechtsmittel einlegen
Wurden bestimmte Werbungskosten nicht berücksichtigt oder falsch
berechnet oder wurde die einbehaltene Lohnsteuer nicht richtig angesetzt
usw., kann der Steuerpflichtige gegen den Steuerbescheid Einspruch
einlegen. Ein solcher Einspruch muss binnen eines Monats ab Bekanntgabe
des unrichtigen Steuerbescheides erfolgen. Keine Einsprüche sind
notwendig, soweit die Steuer nur vorläufig festgesetzt worden ist.
Inwieweit dies der Fall ist, geht aus den allgemeinen
Vorläufigkeitsvermerken auf den Steuerbescheiden bzw. aus der vom
Bundesfinanzministerium herausgegebenen Liste zur vorläufigen
Steuerfestsetzung hervor.
Stand: 29. November 2013
Bild: Jürgen-Fälchle - Fotolia.com
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