Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen an
ausländische Tochterunternehmen ist stets der so- genannte
Fremdvergleichsgrundsatz einzuhalten. Das bedeutet, dass solche
Lieferungen und Leistungen stets zu Preisen und Konditionen zu verrechnen
sind, die unter fremden Dritten üblich sind. Dadurch soll verhindert
werden, dass Gewinne sozusagen über die Grenze in ein Niedrigsteuerland
verlagert werden.
Neues White Paper
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) hat am 30. Juli des Jahres einen neuen Entwurf für
Dokumentationsvorschriften vorgelegt. Der Schwerpunkt der neuen
Mastervorlage liegt insbesondere darin, die Möglichkeiten der
Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer mittels Transaktionen verbundener
Unternehmen mit Sitz in solchen Ländern noch effizienter zu verhindern.
Dies soll u.a. geschehen durch die Aufnahme zusätzlicher Informationen,
u.a. über wesentliche grenzüberschreitende Transaktionen zwischen
verbundenen Unternehmen sowie Umstrukturierungsmaßnahmen. Besonderes
Augenmerk richtet die OECD auf Verlagerungen immaterieller
Wirtschaftsgüter (Lizenzen). Diese sollen künftig gesondert dokumentiert
werden.
Masterfile Konzept
Das von der OECD neu vorgestellte Dokumentationskonzept basiert auf dem
EU Masterfile-Konzept. Danach werden steuerrelevante Informationen, die
für alle Länder maßgeblich sind, einmalig auf EU-Ebene in einem File
gesammelt und den Steuerbehörden der einzelnen EU-Länder bei Bedarf zur
Verfügung gestellt. Ein weiterer Schritt in Richtung elektronischer
Steuerüberwachung.
Stand: 29. November 2013
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
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