Zahlenangaben müssen vielfach von einem Steuerformular in ein anderes
übertragen werden. Auch wenn solche Übertragungen meist die Steuersoftware
erledigt, sind sie doch eine Fehlerquelle. In einem Fall, eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffend, waren die Einkünfte in der
Gewinnfeststellungserklärung richtig angegeben. In der
Einkommensteuererklärung der jeweiligen Gesellschafter waren sie hingegen
nur zur Hälfte enthalten. Die Gesellschafter gaben als Erklärung an, dass
diese fehlerhaften Angaben auf einem „Verrutschen” auf der Tastatur
beruhten.
Berichtigungspflicht
Der Bundesfinanzhof nahm in dem Fall einen Verstoß gegen die
Berichtigungspflichten an und wertete den Übertragungsfehler als Fehler
zulasten der steuerpflichtigen Gesellschafter. Die Steuerpflichtigen
„hätten diesen Fehler bei Unterzeichnung ihrer Einkommensteuererklärung,
spätestens aber nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids …bemerken und
korrigieren müssen“, so die Richter (Urt. v. 23.07.2013, VIII R 32/11).
Durch die Annahme einer leichtfertigen Steuerverkürzung verlängert sich
die Festsetzungsverjährungsfrist, sodass das Finanzamt bis zu 5 Jahre
zurück nachträglich „korrigieren“ kann.
Stand: 29. November 2013
Bild: B. Wylezich - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.