Ein Steuerklassenwechsel unter Ehegatten oder neue Kinderfreibeträge,
die im Lauf eines Jahres hinzukommen, wirken sich auf den Lohnsteuerabzug
aus. Bisher meldeten die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen solche
Änderungen ihrer Gemeinde. Denn die zuständige Meldebehörde war
Anlaufstelle für die Lohnsteuerkarte und alle Änderungen.
Neue Finanzamtszuständigkeit:
Schon 2010 waren die Finanzämter für Änderungen, die den
Lohnsteuerabzug ab Januar 2011 betreffen, zuständig. Was die Zuständigkeit
der Gemeinden betrifft, so endete diese zum 31.12.2010. Wird für 2011 eine
Lohnsteuerkarte benötigt, müssen sich Arbeitgeber und Steuerpflichtige an
das Wohnsitzfinanzamt wenden. Diverse Antragsformulare für die Änderung
der Lohnsteuerabzugsmerkmale, z.B. für den Steuerklassenwechsel, werden
von den örtlichen Finanzämtern ausgehändigt oder können im Internet unter
www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen
werden.
Ersatzbescheinigung:
Im Zuge der Einführung des elektronischen „ELStAM – Verfahrens“ (ELStAM
steht für Elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) stellen die
Wohnsitzfinanzämter 2011 nur noch eine Bescheinigung für den
Lohnsteuerabzug 2011 aus. Hierbei handelt es sich um eine so genannte
Ersatzbescheinigung, die bis zur Einführung des ELStAM-Verfahrens ab 2012
Gültigkeit besitzt.
Stand: 15. Dezember 2010
Bild: maro pixcells - Fotolia.com
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