Welche Unterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können
Aufbewahrungsfristen
Nach derzeit (noch) geltendem Recht müssen Handelsbücher, Inventare,
Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach dem
Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 soll künftig für Dokumente, die
bisher 10 Jahre aufzubewahren waren, eine kürzere Frist von 8 Jahren
gelten. Unverändert nach altem und neuem Recht sind Handels- oder
Geschäftsbriefe sowie Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und
Werbungskosten, die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 € betreffen,
6 Jahre aufzubewahren.
Welche Unterlagen vernichtet werden können
Nach geltendem Recht können im Januar 2013 Handelsbücher, Inventare,
Bilanzen und Buchungsbelege aus dem Jahre 2002 und früher vernichtet
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zum Schluss des Kalenderjahres
2002 die letzte Bucheintragung erfolgt ist bzw. die Bilanz / der
Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt worden ist. Ebenfalls im
Januar 2013 können Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Aufzeichnungen aus
dem Jahre 2006 und früher vernichtet werden. Voraussetzung ist, dass die
Briefe oder Aufzeichnungen bis zum Schluss des Kalenderjahres 2006
empfangen oder abgesandt bzw. die Aufzeichnungen erstellt worden sind.
Stand: 12. Dezember 2012
Bild: aweisel1707 - Fotolia.com
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