Neuer Grundfreibetrag und Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen
Grundfreibetrag
Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht
den Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer erhoben. Der
Grundfreibetrag betrug 2013 8.130 € (bei Zusammenveranlagung 16.260
€).
Erhöhung 2014
Zum 01.01.2014 tritt die zweite Stufe des im vergangenen Jahr
beschlossenen „Gesetz(es) zum Abbau der kalten Progression“ in Kraft. Der
steuerfreie Grundfreibetrag steigt damit von 8.130 € auf 8.354 € (bei
Zusammenveranlagung von 16.260 € auf 16.708 €). Die dadurch erreichte
Entlastung der Steuerzahler ist allerdings sehr gering. Ein vollständiger
Inflationsausgleich wird nicht erreicht.
„Altersvorsorgeaufwendungen“
Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung sowie Beiträge für
weitere gesetzliche Altersvorsorgeeinrichtungen können ab 2014 im Umfang
von 78 % (2013: 76 %) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der
Höchstbetrag bei Alleinstehenden beträgt für 2014 15.600 € und bei
Ehegatten/Lebenspartnern 31.200 € (78 % des Höchstbetrags von 20.000 €).
Bei in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen
Arbeitnehmern ist der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den
Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Der Höchstbetrag für die
Altersvorsorgeaufwendungen steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis zum
Kalenderjahr 2025. Danach ist der Sonderausgabenabzug zu 100 %
möglich.
Stand: 19. Dezember 2013
Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.