Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden
Selbstanzeige
Unter einer strafbefreienden Selbstanzeige wird die Nacherklärung
bislang nicht versteuerter Einkünfte bzw. die Berichtigung bislang
unvollständiger Steuererklärungen verstanden. Berichtigt bzw. ergänzt ein
Steuerpflichtiger seine Angaben, noch bevor einer der im Gesetz genannten
Ausschlusstatbestände eingetreten ist, geht er straffrei aus. Er zahlt
lediglich die hinterzogenen Steuern mit Hinterziehungszinsen nach. Bei
höheren Beträgen kommt noch ein Strafzuschlag dazu.
Verjährungsfristen
Bislang galten für die Strafverfolgung und die Festsetzung der
hinterzogenen Steuern unterschiedliche Fristen. Während die Steuern
nachträglich mindestens bis zu 10 Jahre nachveranlagt werden können, endet
nach derzeit geltendem Recht der strafrechtlich relevante Zeitraum bereits
nach 5 Jahren. Dies wollen die Länder Baden-Württemberg und Hamburg jetzt
ändern. In einem Gesetzesantrag (vom 25.4.2013, BT Drucks. 339/13) fordern
sie eine Angleichung der Verjährungsfrist für die strafrechtliche
Verfolgung von Steuerhinterziehung an die im Besteuerungsverfahren
geltende Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern von 10 Jahren.
Fazit
Die beiden Länder erhoffen sich „Steuermehreinnahmen in nicht
bezifferbarer Höhe“. Die Rechnung könnte aufgehen. Denn eine Parallelität
zwischen Steuerfestsetzungsverjährung und steuerstrafrechtlicher
Verfolgungsverjährung wirkt sich erhöhend auf das zu erwartende Strafmaß
im Fall einer Aufdeckung der Straftat aus. Das dürfte künftig zu mehr
Selbstanzeigen animieren.
Stand: 12. Juni 2013
Bild: zitze - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.