Nicht nur für Kapitaleinkünfte soll es künftig einen automatischen Informationsaustausch geben. Die EU-Kommission hat kürzlich im Rahmen ihrer Agenda zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene ein neues Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Darin wird u. a. vorgeschlagen, für Steuervorbescheide einen verbindlichen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen. Steuervorbescheide sind schriftliche Erklärungen von Steuerbehörden an Unternehmen, die im Vorhinein festlegen, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Bisher wussten die Mitgliedstaaten oft nicht, dass ein anderer EU-Staat bereits einen Steuervorbescheid erteilt hat. Dies begünstigte bisher die Steuerverkürzung.
Datenaustausch alle 3 Monate
Nach dem Vorschlag sollen die nationalen Steuerbehörden im 3-Monats-Rhythmus den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Soweit ein Steuervorbescheid steuerlich relevant ist, sollen weitere Einzelheiten angefordert werden können.
Weitere Transparenzanforderungen
Zum Maßnahmenpaket gehört weiterhin die Prüfung neuer Transparenzanforderungen an multinationale Unternehmen, die Reform des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, die Quantifizierung des Ausmaßes von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie die Aufhebung der Zinsbesteuerungsrichtlinie. Letzte wird durch die Einführung des automatischen Informationsaustausches für Kapitaleinkünfte überflüssig.
Stand: 29. Juni 2015
Bild: west_photo - Fotolia.com
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