Bereits 3.356 Personen haben sich in den ersten drei Monaten 2013
selbst angezeigt. Hohe Zuwächse verzeichnete Baden Württemberg (+1.096
Selbstanzeigen). Geradezu verdoppelt hat sich die Zahl der Selbstanzeigen
in Nordrhein-Westfalen (538 Anzeigen gegenüber 210 aus dem Vorjahr). In
Bayern zeigten sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 534 Personen
an, in Niedersachsen 480 und in Rheinland-Pfalz 328.
Selbstanzeige keine „Anzeige“
Eine Selbstanzeige ist keine „Anzeige“. Der Selbstanzeigeerstatter muss
also weder vor seinem Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Behörde
erscheinen oder eine Anzeige gegenüber der Polizei aufgeben und sich als
reumütiger Steuersünder bekennen. Der Selbstanzeigeerstatter hat einfach
seine bisher in seinen Steuererklärungen unvollständigen und unrichtigen
Angaben nachzumelden. Die Nacherklärung erfolgt kommentarlos ohne Angabe
irgendwelcher Gründe.
Auch BAFIN kontrolliert
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) plant eine
Erhebung unter Banken zu ihren Geschäften in Steueroasen. Die Behörde
interessiert sich dabei besonders für Geschäfte, die die Banken als
„Vermögensverwaltung“ bezeichnen. Deutschlands Banken müssen erklären, was
genau sie in der Steueroase machen und mit wem sie Geschäfte tätigen. Nach
Bundesbank-Statistik haben deutsche Geschäftsbanken in Steueroasen
Forderungen von 152 Mrd. €.
Stand: 12. Mai 2013
Bild: luther2k - Fotolia.com
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