Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Sondergipfel in Brüssel am 11.4.2019 dazu geeinigt, Großbritannien eine weitere Aufschubfrist bis 31.10.2019 zu gewähren. Die Frist soll dem Land ermöglichen, die Weichen für einen geordneten Austritt aus der EU zu stellen oder seine Meinung zum Brexit grundsätzlich zu überdenken. Dies geht aus der Online-Nachricht der EU-Kommission vom 11.4.2019 hervor.
Keine Neuverhandlungen
Neuverhandlungen des Austrittsvertrags innerhalb der Übergangsfrist schließt die EU allerdings aus. Es sollen auch keine weiteren Verhandlungen über die künftigen bilateralen Beziehungen beginnen. Die EU könne lediglich die politische Erklärung zu diesen künftigen Beziehungen anpassen. Dies wäre beispielsweise dann notwendig, wenn Großbritannien in einer Zollunion mit der EU bleiben möchte.
Stand: 27. Mai 2019
Bild: west_photo - Fotolia.com
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