Einlagensicherungsfonds der Banken senkt Sicherungsgrenzen
Einlagensicherungsfonds:
Vom Bundesverband deutscher Banken wird ein Einlagensicherungsfonds
betrieben, der die Guthaben von Kunden privater Banken schützen soll. Der
Sicherungsfonds steht im Pleitefall ein für Sicht-, Termin- und
Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe der betreffenden
Pleitebank. Nicht gedeckt sind hingegen Verbindlichkeiten aus Papieren wie
Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate.
Anpassung:
Der Sicherungsfonds hat zum 1.1.2012 sein Statut angepasst und darin
u.a. die Sicherungsgrenzen gesenkt. Die Sicherungsgrenze von bisher 30 %
des haftenden Eigenkapitals der Bank gilt danach nur noch bis 31.12.2014.
Danach folgt eine Abstufung auf 20 % bis 31.12.2019 sowie auf 15 % bis zum
31.12.2024. Ab dem 1.1.2025 sichert der Fonds nur noch 8,75 % des
haftenden Eigenkapitals ab.
Zum Vergleich:
Der gesetzliche Einlagenschutz in der EU beträgt seit Dezember 2010 nur
100.000 EUR.
Sicherungsgrenzen abfragen:
Kunden deutscher Privatbanken können über das Anfrageformular der
Website des Bankenverbandes
(www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage)
die jeweilige Sicherungsgrenze ihrer Bank abfragen. Hierzu ist das auf der
Online-Seite erscheinende Formblatt auszufüllen und abzuschicken. Der
Verband leitet die Anfrage an die jeweilige Bank weiter. Antworten
erfolgen innerhalb eines Bankarbeitstages.
Stand: 12. Februar 2012
Bild: Daniel Fuhr - Fotolia.com
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