Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer auf ihre Eingangsumsätze als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer eine ausgestellte Rechnung besitzt, die alle erforderlichen Angaben enthält (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Doch was ist, wenn dem Unternehmer alle Unterlagen verloren gegangen sind?
BFH-Urteil
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall kam es beim Unternehmer zu einem Totalverlust der Buchführungsunterlagen. Das Finanzamt kürzte daraufhin den Vorsteuerabzug um 40 %. Das vorinstanzliche Finanzgericht Sachsen-Anhalt gab der Finanzverwaltung recht (Art. 20.02.2013, 2 K 1037/10). Der Bundesfinanzhof bestätigte das vorinstanzliche Urteil. Zwar brauche ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug nicht unbedingt eine Originalrechnung. Alternativ können alle nach der Finanzgerichtsordnung verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel vorgelegt werden. In jedem Fall muss die Finanzbehörde oder im Falle eines Rechtsstreits das Finanzgericht die Überzeugung gewinnen, dass der Unternehmer einmal im Besitz einer Originalrechnung war (Urt. v. 23.10.2014, V R 23/13).
Fazit
Lassen sich die Originalrechnungen nicht rekonstruieren, hat der Unternehmer lediglich Anspruch auf Schätzung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 162 der Abgabenordnung. In solchen Fällen dürfte sich die Schätzung etwa an der Hälfte der geltend gemachten Beträge orientieren.
Stand: 25. Februar 2015
Bild: lenets_tan - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.