Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“, und zwar auch dann, wenn sie „wesentliche Bestandteile“ sind (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bewertungsgesetz, BewG). Voraussetzung ist, dass mit den Betriebsvorrichtungen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird.
Abschreibung
Während für Betriebsgebäude eine Abschreibungsdauer von 33 bis 50 Jahren und im Regelfall ein Abschreibungssatz von 3 % pro Jahr einzuhalten ist, können Betriebsvorrichtungen im Regelfall innerhalb von fünf bis 15 Jahren abgeschrieben werden, mit einem entsprechend höheren Abschreibungssatz (§ 7 Abs. 1 bis Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG). So gilt beispielsweise für einen Lastenaufzug (gilt als Betriebsvorrichtung, wenn er unmittelbar dem Betriebsvorgang dient) eine Abschreibungsdauer von 15 Jahren. Aufwendungen für Personenaufzüge können hingegen nur mit den Gebäudegesamtkosten abgeschrieben werden, also im Regelfall mit 3 % p. a. Dasselbe gilt auch für Rolltreppen.
Photovoltaikanlagen
Bei Photovoltaikanlagen wird einkommensteuerrechtlich immer von selbstständig bewegliche Wirtschaftsgütern ausgegangen mit einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine „Auf-Dach Anlage“ oder um eine integrierte Anlage mit Solardachsteinen handelt (FinMin Schleswig-Holstein vom 21.7.2015).
Sonderabschreibungen
Für Betriebsvorrichtungen können auch – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – Sonderabschreibungen nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden und es kann ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden.
Stand: 25. Februar 2020
Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.