Steueranpassungsgesetz 2014
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Referentenentwurf
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.03.2014 einen Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Die Gesetzesänderungen wurden insbesondere wegen des Beitritts Kroatiens zur EU notwendig. Da-rüber hinaus enthält das aus 23 Artikeln bestehende Gesetz diverse redaktionelle Anpassungen nach anderen Gesetzgebungsverfahren. Anpassungen finden sich in fast allen Steuergesetzen, einschließlich der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
Hervorzuhebende Regelungen
Das Steueränderungsgesetz enthält u.a. die Wiedereinführung der Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen (Änderung § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes). Fifo steht für First In First Out, das heißt die zuerst gekauften Bestände gelten als zuerst veräußert. Da-rüber hinaus wird eine Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen ambulanter Rehabilitation eingeführt (§ 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes). Die §§ 52 und 52a des Einkommensteuergesetzes werden unter gleichzeitiger Straffung der Vorschriften zusammengeführt. Im Einkommensteuergesetz ändern sich die Vorschriften der §§ 3, 8, 9, 10, 37b, 40 und 41b infolge der jüngsten Reisekostenreform.
Weitere Gesetzesinitiative des Bundesrates
Fast zeitgleich mit der Einbringung des Steueränderungsgesetzes hat der Bundesrat am 14.03.2014 einen Gesetzesentwurf mit mehreren Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgelegt. Erleichterungen soll es u.a. beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von gegenwärtig 1.000 € soll erhöht werden. Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Freibeträge sollen künftig eine zweijährige Gültigkeit haben. Außerdem soll es Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten geben.
Stand: 15. April 2014
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