Arbeiten Grenzpendler bedingt durch die Corona-Krise von zu Hause aus, kann dies unter Umständen dazu führen, dass das Besteuerungsrecht für die Einkünfte vom Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat überwechselt. Dies ist dann der Fall, wenn eine nach den Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) bestimmte Anzahl an Tagen unterschritten wird, an denen der Grenzpendler seine eigentliche Arbeitsstätte im Tätigkeitsstaat aufsuchen muss. Dies kann dann zu einem vollständigen oder teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts zwischen Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat führen.
Unterschiedliche Regelungen
Nach dem DBA mit Frankreich ändert sich durch die zusätzlichen Homeoffice-Tage nichts an der vorgesehenen Aufteilung der Besteuerungsrechte. In den DBAs mit Luxemburg, den Niederlanden und Österreich kann ein erhöhtes Maß an Homeoffice-Tagen zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte führen.
Bilaterale Vereinbarungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat diverse bilaterale Sonderregelungen vereinbart, u. a. mit Luxemburg (BMF-Schreiben v. 6.4.2020 - IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007:002). Mit Hilfe solcher Sondervereinbarungen wird ein ungewollter Wechsel des Besteuerungsrechts verhindert. Homeoffice-Tätigkeiten eines Grenzpendlers in dem Zeitraum, in dem ein Zuhause-Arbeiten von den Gesundheitsämtern empfohlen wird, werden so behandelt, als wäre der Grenzpendler der Arbeit wie gewohnt am eigentlichen Tätigkeitsort nachgegangen.
Stand: 29. April 2020
Bild: Alexander Lupin - stock.adobe.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.