Seit mehreren Jahren wird von den EU-Mitgliedstaaten das gemeinsame
Ziel verfolgt, für Unternehmen und potenzielle Investoren gleiche
steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Richtlinienvorschlag der
EU-Kommission über eine „Gemeinsame Konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) ist nun ein erster
wesentlicher Schritt in diese Richtung. Der Vorschlag wird derzeit auf
EU-Ebene diskutiert.
Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung soll nach dem Richtlinienvorschlag nicht durch
Aufstellung einer Steuerbilanz erfolgen, wie dies in Deutschland,
Österreich und diversen anderen EU-Ländern der Fall ist, sondern anhand
einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Diese soll autonom erfolgen,
also ohne diverse Maßgeblichkeitsprinzipien zwischen Handels- und
Steuerrecht.
Abschreibungen/Verluste
Abschreibungen sollen nach dem Entwurf bis auf wenige Ausnahmen
(Gebäude, langlebige Sachanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) in
einem Sammelposten erfolgen. Verluste sollen unbeschränkt verrechnet,
vor- oder zurückgetragen werden können.
Gruppenbesteuerung
Gewinne und Verluste innerhalb einer Gruppe sollen unter
Neutralisierung aller Innentransaktionen der Gruppenmitglieder bei der
obersten Gruppengesellschaft, die in der EU ansässig ist,
zusammengefasst werden. Der so ermittelte Gewinn soll dann anhand eines
Aufteilungsschlüssels unter den Gruppenmitgliedern verteilt werden.
Dadurch würde die gesamte in Deutschland übliche
Verrechnungspreisproblematik wegfallen.
Stand: 12. Oktober 2012
Bild: Stauke - Fotolia.com
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