Das Bundesjustizministerium will mit einem Maßnahmenpaket den Schutz
von Kleinanlegern vor risikoreichen Finanzprodukten verbessern (vgl.
Entwurf vom 22.05.2014). Das Maßnahmenpaket zielt hier u.a. auf sogenannte
Crowd-Finanzierungen ab. Darunter fallen jene Finanzierungsformen, mit
denen sich junge Unternehmen ihr Startkapital besorgen. Diese
Finanzierungsform soll in den Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz
geregelten Anlageformen aufgenommen werden.
Verstärkte Transparenz
Finanzprodukte sollen für den Anleger transparenter werden. Das
Maßnahmenpaket sieht hierzu umfassende Ergänzungen für die
Verkaufsprospekte vor. Unter anderem ist die Fälligkeit bereits begebener,
noch laufender Vermögensanlagen anzugeben. Damit soll unzulässigen
Schneeballsystemen entgegengewirkt werden. Außerdem ist unter bestimmten
Voraussetzungen eine Kapitalflussrechnung offenzulegen. Die personellen
Verflechtungen aller an einem Vermögensanlagekonzept beteiligten
Unternehmen müssen dem Anleger vor Augen geführt werden. Auch soll der
Anleger alle relevanten Informationen gesammelt an einer Stelle finden
können (so genannte „Internet-Transparenz“).
Warnhinweise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält die
Befugnis, in Fällen, in denen Auskunftsverlangen oder Anordnungen
gegenüber dem Anbieter eines Finanzprodukts nicht befolgt werden,
entsprechende Warnhinweise zu veröffentlichen.
Stand: 1. November 2014
Bild: alphaspirit - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.