Der Fall von Apple mit Sitz im irischen Cork sorgte jüngst für Schlagzeilen. Im Kern ging es hierbei um einen erheblichen Ermessensspielraum, den die irische Finanzverwaltung in Sachen Verrechnungspreis ausüben konnte. Unter Verrechnungspreisen versteht man jene Berechnungsgrundlagen, die für die Abrechnung von Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen verwendet werden. Verrechnungspreise sind maßgeblich zur Gewinnabgrenzung z. B. zwischen dem (inländischen) Mutterkonzern und dem (ausländischen) Tochterunternehmen, welches z. B. in einem Niedrigsteuergebiet ansässig ist.
11-Punkte-Agenda
Bundesminister Sigmar Gabriel und der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans haben jüngst eine 11-Punkte-Agenda für eine faire Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Europa erarbeitet. Geht es nach dem Willen der beiden Politiker, sollen u. a. Sachverhalte stärker aufgeklärt und überprüft werden. Der Steuervollzug soll insgesamt gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sollen gemeinsame Steuerprüfungen (sog. Joint Audits) eingeführt werden, die nationale Steuerverwaltungen bei multinationalen Konzernen durchführen.
Gleiche Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
Die beiden Politiker sprachen sich auch für eine Wiederbelebung der Verhandlung über eine gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage aus. Mit der Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage sollen auch Mindeststeuersätze innerhalb der Europäischen Union gelten.
Stand: 27. Oktober 2016
Bild: sebra - Fotolia.com
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