Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Die Steuerermäßigung gilt allerdings nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Finanzverwaltung hat im aktuellen Anwendungsschreiben vom 9.11.2016, IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008 (BStBl 2016 I S. 1213) eine umfassende, beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Unter anderem sind die Reparatur und die Wartung von Elektroanlagen begünstigt.
Reparatur von Elektrogeräten
Nach einer Antwort der Bundesregierung (BT Drucks 18/13202) können auch Reparaturaufwendungen für alle Elektrohaushaltsgeräte bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn die Geräte auch in der Hausratversicherung mitversichert werden können. Voraussetzung ist auch hier die Leistungserbringung im Haushalt des Steuerpflichtigen, also die Vor-Ort-Reparatur. Wird das Elektrogerät zur Reparatur eingesendet, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor.
Glasfaseranschlüsse
Immer mehr Haushalte werden mit Glasfaseranschlüssen und dem schnellen Internet ausgestattet. Die Kosten für Verlegung eines solchen Anschlusses werden ebenfalls steuerlich nach § 35a Abs. 3 EStG gefördert. Bei vermieteten Grundstücken stellen Anschlusskosten für die Glasfasertechnologie entweder Herstellungskosten des Gebäudes (bei erstmaliger Verlegung) oder Werbungskosten (bei Ersatz vorhandener Anschlüsse) dar.
Stand: 30. Oktober 2017
Bild: Andrey Popov - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.