Die Bundesregierung hat im September das lange angekündigte Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind unter anderem: Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, erweiterter Schutz in der Arbeitslosenversicherung und bessere Weiterbildungsförderungen.
Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1.1.2019 von 3 % auf 2,5 % sinken. Dieser Beitragssatz soll bis Ende 2022 gelten. Dauerhaft wird der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 % gesenkt, also von 3 % auf 2,6 %.
Versicherungsschutz
Künftig sollen mehr Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang gilt eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten in den letzten 24 Monaten.
Fortbildung
Arbeitnehmer sollen Weiterbildungsmaßnahmen unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erhalten, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben bzw. direkt vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Künftig sollen neben der Zahlung von Weiterbildungskosten die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erweitert werden. Die Arbeitgeber sollen hier allerdings mitzahlen. Die Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Stand: 29. Oktober 2018
Bild: vchalup - stock.adobe.com
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