Die Mutter-Tochter-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten
Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Staat
ansässige Muttergesellschaft vom Quellensteuerabzug freistellen. Auch der
Sitzstaat der Muttergesellschaft hat diese Ausschüttung freizustellen oder
alternativ die auf die Ausschüttung entfallende Körperschaftsteuer der
Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft anzurechnen. Diese
Dividendenfreistellung führte jedoch in einigen Fällen dazu, dass Gruppen
von Gesellschaften in demselben Mitgliedstaat von der
Dividendenbesteuerung ganz freigestellt wurden (doppelte
Nichtbesteuerung). Grund hierfür waren Inkongruenzen.
Neue Richtlinie
Mit der neuen EU-Richtlinie 2014/86 EU vom 08.07.2014 sollen solche
Inkongruenzen zukünftig vermieden werden. Hierzu bestimmt die Richtlinie,
dass die Mitgliedstaaten der Muttergesellschaft und der Betriebsstätte(n)
diesen Gesellschaften nicht gestatten sollen, die Steuerbefreiung für
empfangene Gewinnausschüttungen in Anspruch zu nehmen. Letzteres gilt
insoweit, als diese Gewinne von der Tochtergesellschaft der
Muttergesellschaft abgezogen werden können (neuer Art. 4 Abs. 1 Buchst. a)
der Richtlinie).
Anwendung
Die Richtlinie ist bis spätestens 31.12.2015 anzuwenden. Die
Mitgliedstaaten müssen bis dahin ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften
entsprechend umsetzen (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie).
Stand: 26. September 2014
Bild: Daniel Coulmann - Fotolia.com
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