Das Außensteuergesetz (AStG) regelt Steuergestaltungen mit
Niedrigsteuerländern. Es enthält u.a. diverse Vorschriften zur
Gewinnabgrenzung und Gewinnverteilung, die die Verlagerung von steuerbaren
Einkünften in niedrigbesteuerte Gebiete weitestgehend verhindern
sollen.
Fremdvergleichsgrundsatz
Ein wesentlicher Grundsatz zur Gewinnabgrenzung bzw. zur Verhinderung
von Gewinnverlagerungen ist der Fremdvergleichsgrundsatz, der besagt, dass
grenzüberschreitende Geschäfte zwischen nahestehenden Personen (darunter
fallen insbesondere Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und
Betriebsstätte oder zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften) wie unter
fremden Dritten abzurechnen sind. Dieser Grundsatz wird künftig für alle
Investitionsalternativen verbindlich eingeführt, also insbesondere auch
für Personengesellschaften, Mitunternehmerschaften und Betriebsstätten (§
1 Abs. 1 Satz 2 AStG-E).
Geschäftsbeziehung
Wesentlich erweitert wird auch der Begriff der Geschäftsbeziehung.
Unter einer solchen wird nicht mehr nur eine „schuldrechtliche Beziehung“
(alte Definition) verstanden, sondern jeder den Einkünften zugrunde
liegende „wirtschaftliche Vorgang“ (§ 1 Abs. 4 AStG-E). Damit werden
Geschäftsverhältnisse zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte
(zwischen diesen sind und waren bislang keine schuldrechtlichen
Beziehungen möglich) in den Anwendungskreis des AStG klar einbezogen.
Stand: 12. August 2012
Bild: doris_bredow - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.