Die sogenannte überdachende Besteuerung ist eine Besonderheit im
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz. Sie besagt, dass
Deutschland bei einem Deutschen, der seinen Wohnsitz in die Schweiz
verlegt, im Jahr des Wegzugs und in den folgenden 5 Jahren alle aus
Deutschland stammenden Einkünfte und die in Deutschland belegenen
Vermögenswerte ungeachtet anderer Bestimmungen in dem
Doppelbesteuerungsabkommen voll besteuern darf. Das trifft besonders
diejenigen, die in die Schweiz gezogen sind und bei einem in Deutschland
ansässigen Arbeitgeber tätig sind (umgekehrte Grenzgänger). Diese Regelung
ist auch insoweit einzigartig, als sie bei dem Wegzügler für den genannten
Zeitraum eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland fingiert.
Europarechtswidrigkeit
Diese überdachende Besteuerung greift nur, wenn es sich bei dem
Steuerpflichtigen um keinen Schweizer Staatsbürger handelt. Das
Finanzgericht Baden-Württemberg hat hierin eine Diskriminierung aufgrund
der Staatsangehörigkeit sowie einen Verstoß gegen die Bestimmungen über
die Arbeitnehmer- und Personen-Freizügigkeit gesehen und den Fall dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt (FG
Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.12.2013, 3 K 2654/11).
EuGH-Verfahren
Das Verfahren ist beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-241/14 anhängig.
Betroffene sogenannte umgekehrte Grenzgänger mit Wohnsitz Schweiz und
deutschem Arbeitsplatz können sich im deutschen Besteuerungsverfahren auf
dieses anhängige Verfahren berufen.
Stand: 26. August 2014
Bild: benjamin cabassot- Fotolia.com
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