Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären private Verbraucher bei Abwasser- und Abfallentsorgung ab 2021 mit Umsatzsteuer belastet worden. Eine Umsatzsteuer war vorgesehen in Fällen, in denen die Gemeinden zivilrechtliche „Preise“ in Rechnung stellen, statt öffentlich-rechtliche „Gebühren“ per Gebührenbescheid zu erheben.
Entscheidung der Landesfinanzminister
Auf Antrag des Landes Berlin haben die Finanzminister der Bundesländer mehrheitlich am 22.6.2017 gegen den Bund entschieden. Argumentation der Länder: Für Abwasser und Abfall besteht ein allgemeiner Anschluss- und Benutzungszwang. Dadurch würde es keinen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern geben. Es kommt daher zu keinen Marktverzerrungen, wenn keine Umsatzsteuer anfällt.
Fazit
Privatverbraucher dürfen die Entscheidung der Länder begrüßen. Denn damit bleiben Abwasser- und Abfallgebühren weiterhin umsatzsteuerfrei.
Stand: 30. August 2017
Bild: pogonici - Fotolia.com
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
bayerntax ist eine Gemeinschaftskanzlei mit Sitz in München Isarvorstadt, nur 5 Gehminuten vom Sendlinger-Tor-Platz entfernt. Seit über 25 Jahren stehen wir für qualitative und ganzheitliche Steuerberatung in München.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.